9 U 52/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-13, 9 U 52/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 52/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-13
Aktenzeichen: 9 U 52/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0313.9U52.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.3.2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 93/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versicherungsschutz aus dem Vertrag mit der Versicherungsnummer .../../......... für das Schadensereignis vom 5.10.1996 mit der Haftpflichtschadennummer ......-..-..-.....-. zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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