Oberlandesgericht Köln, 2001-03-13, 9 U 52/00

9 U 52/00Obergericht13.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 52/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-13

Aktenzeichen: 9 U 52/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0313.9U52.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.3.2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 93/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versicherungsschutz aus dem Vertrag mit der Versicherungsnummer .../../......... für das Schadensereignis vom 5.10.1996 mit der Haftpflichtschadennummer ......-..-..-.....-. zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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