6 U 191/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-16, 6 U 191/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 191/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-16
Aktenzeichen: 6 U 191/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0316.6U191.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 29.9.2000 verkündete Urteil der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 135/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die am 19.6.2000 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 135/00 - wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.
2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
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