Oberlandesgericht Köln, 2001-03-16, 6 U 191/00

6 U 191/00Obergericht16.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 191/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-16

Aktenzeichen: 6 U 191/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0316.6U191.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 29.9.2000 verkündete Urteil der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 135/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die am 19.6.2000 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 135/00 - wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.

2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

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