Oberlandesgericht Köln, 2001-03-21, 13 U 124/00

13 U 124/00Obergericht21.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 124/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-21

Aktenzeichen: 13 U 124/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0321.13U124.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Land-gerichts Bonn vom 9. März 2000 - 18 O 58/99 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00.DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

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