2 Ws 590/97•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-30, 2 Ws 590/97
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-30, 2 Ws 590/97
2 Ws 590/97Obergericht30.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 590/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-30
Aktenzeichen: 2 Ws 590/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0330.2WS590.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Sache wird gemäß Art. 35 Abs. 1 EUV in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EuGHG dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt zur Entscheidung über folgende, Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (SDÜ) betreffende Auslegungsfrage:
Tritt für die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 54 SDÜ Strafklageverbrauch ein, wenn nach niederländischem Recht wegen desselben Sachverhalts national die Strafklage verbraucht ist?
Ist dies insbesondere auch der Fall, wenn eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen (niederländische "transactie"), die nach dem Recht anderer Vertragsstaaten der richterlichen Zustimmung bedürfte, die Verfolgung vor einem niederländischen Gericht ausschließt ?
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