Oberlandesgericht Köln, 2001-04-03, 24 U 69/98

24 U 69/98Obergericht03.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 69/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-03

Aktenzeichen: 24 U 69/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0403.24U69.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.3.1998 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 506/97 – wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.033,67 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.12.1996 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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