24 U 69/98•Oberlandesgericht Köln, 2001-04-03, 24 U 69/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 69/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-03
Aktenzeichen: 24 U 69/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0403.24U69.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.3.1998 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 506/97 – wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.033,67 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.12.1996 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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