Oberlandesgericht Köln, 2001-04-23, 2 W 65/01

2 W 65/01Obergericht23.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 65/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-04-23

Aktenzeichen: 2 W 65/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0423.2W65.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 2. April 2001 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 25. Januar 2001 - 9 T 1090/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.

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