6 U 8/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-04-27, 6 U 8/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 8/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-27
Aktenzeichen: 6 U 8/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0427.6U8.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 21.12.2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 80/00 - abgeändert.
Die einstweilige Verfügung (Beschluss) des Land- gerichts Köln vom 28.08.2000 - 84 O 80/00 - wird unter Abweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags vom 28.08.2000 aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
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