4 UF 185/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-04, 4 UF 185/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-05-04, 4 UF 185/00
4 UF 185/00Obergericht04.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 185/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-04
Aktenzeichen: 4 UF 185/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0504.4UF185.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. August 2000 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl (Akten-zeichen 35 F 118/00) wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 3/4 und der Beklagte 1/4 zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.