13 U 171/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-09, 13 U 171/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-05-09, 13 U 171/00
13 U 171/00Obergericht09.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 171/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-09
Aktenzeichen: 13 U 171/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0509.13U171.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 5.7.2000 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 53/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits in derselben Höhe Sicherheit leistet. Der Klägerin wird nachgelassen, Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.
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