27 UF 136/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-09, 27 UF 136/99
Oberlandesgericht Köln, 2001-05-09, 27 UF 136/99
27 UF 136/99Obergericht09.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 136/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-09
Aktenzeichen: 27 UF 136/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0509.27UF136.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung und die Anschlussberufung wird das am 30. April 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach (28 F 74/95) in Ziff. 3 des Tenors wie folgt abgeändert:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum vom 18. Oktober 1999 bis zum 11. Januar 2000 i.H.v. 9.386,66 DM und ab dem 12. Januar 2000 entsprechend seinem Anerkenntnis i.H.v. monatlich 2.800,00 DM zu zahlen, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen; der weitergehende Antrag auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt wird abgewiesen.
II. Im übrigen werden die Berufung und die Anschlussberufung zurückgewiesen.
III. Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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