Oberlandesgericht Köln, 2001-05-11, 2 Ws 147/01

2 Ws 147/01Obergericht11.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 147/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-05-11

Aktenzeichen: 2 Ws 147/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0511.2WS147.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 120

Tenor

Der angefochtene Beschluss sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Düren vom 3. Juni 1999 - 14 Gs 755/99 - werden aufgehoben.

Die aufgrund des Verschonungsbeschlusses des Senats vom 3. Dezember 1999 - HEs 222/99-268 - geleistete Sicherheit ist frei.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen Auslagen trägt die Staatskasse.

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