Oberlandesgericht Köln, 2001-05-14, 16 Wx 55/01

16 Wx 55/01Obergericht14.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 55/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-05-14

Aktenzeichen: 16 Wx 55/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0514.16WX55.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.02.2001 - 8 T 157/00 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht an-geordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf einen Wert bis 1.000,00 DM festgesetzt.

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