Oberlandesgericht Köln, 2001-05-16, 27 UF 282/00

27 UF 282/00Obergericht16.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 282/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-16

Aktenzeichen: 27 UF 282/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0516.27UF282.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 3. November 2000 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg (7 F 342/98) dahin abgeändert, dass sowohl der Antrag der Antragsgegnerin auf Auskunft über den Bestand des Endvermögens des Antragstellers als auch der Antrag auf Zahlung eines noch zu beziffernden Zugewinnausgleiches abgewiesen werden.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.