Oberlandesgericht Köln, 2001-05-16, 27 WF 104/01

27 WF 104/01Obergericht16.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 104/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-05-16

Aktenzeichen: 27 WF 104/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0516.27WF104.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.3.2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 22.03.2001 - 12 F 130/00 - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Geilenkirchen mit der Maßgabe zurückverwiesen, die Prozesskostenhilfe nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu verweigern.

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