18 U 23/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-22, 18 U 23/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 23/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-22
Aktenzeichen: 18 U 23/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0522.18U23.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.7.2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 170.000 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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