Oberlandesgericht Köln, 2001-05-23, 5 U 115/00

5 U 115/00Obergericht23.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 115/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-23

Aktenzeichen: 5 U 115/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0523.5U115.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.05.2000 - 7 O 55/00 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt vorbehalten die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 20.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1. vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

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