6 U 10/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-01, 6 U 10/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 10/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-01
Aktenzeichen: 6 U 10/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0601.6U10.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 07.12.2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 79/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.07.2000 - 33 O 346/00 - wird hinsichtlich der Punkte 1 b), c), e) und g) aufgehoben; insoweit wird der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im darüber hinausgehenden Umfang wird die einstweilige Ver- einstweilige Verfügung bestätigt.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden dem Antragsteller 5/7, der Antragsgegnerin 2/7 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahren haben der Antragsteller mit 1/3, die Antragsgegnerin mit 2/3 zu tragen.
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