16 Wx 8/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-06, 16 Wx 8/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 8/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-06
Aktenzeichen: 16 Wx 8/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0606.16WX8.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
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Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-440/00 - wird als unzulässig verworfen.
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Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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Rechtsbeschwerdewert: 5.000 DM.
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