16 Wx 8/2001•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-06, 16 Wx 8/2001
Oberlandesgericht Köln, 2001-06-06, 16 Wx 8/2001
16 Wx 8/2001Obergericht06.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 8/2001 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-06
Aktenzeichen: 16 Wx 8/2001
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0606.16WX8.2001.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
- Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-440/00 - wird als unzulässig verworfen.
- Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
- Rechtsbeschwerdewert: 5.000 DM.
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