Oberlandesgericht Köln, 2001-06-08, 13 W 30/01

13 W 30/01Obergericht08.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 W 30/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-08

Aktenzeichen: 13 W 30/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0608.13W30.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird aus den keiner weiteren Er-gänzung bedürftenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses der Zivilkammer vom 10. Mai 2001 zurückgewiesen (§ 543 Abs.1 ZPO entsprechend).

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 127 Abs.4 ZPO).

Beschwerdewert: 20.408,00 DM.

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