Oberlandesgericht Köln, 2001-06-08, 20 U 133/00

20 U 133/00Obergericht08.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 133/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-08

Aktenzeichen: 20 U 133/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0608.20U133.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 20.06.2000 -Aktenzeichen 15O 157/98- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Beschwer der Beklagten beträgt 282.085,16 DM.

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