16 Wx 73/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-11, 16 Wx 73/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-06-11, 16 Wx 73/01
16 Wx 73/01Obergericht11.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 73/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-11
Aktenzeichen: 16 Wx 73/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0611.16WX73.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
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Das Verfahren 16 Wx 90/01, das die Rechtsbeschwerde vom 30.4.2001 betrifft, wird zu dem Verfahren 16 Wx 73/01 hinzuverbunden; letzteres führt.
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Die dem Betroffenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen Kosten werden dem Beteiligten zu 2) zur Hälfte auferlegt.
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Dem Betroffenen wird im Rechtsbeschwerdeverfahren, soweit er sich gegen den Beschluss des Landgerichts vom 3.4.2001 wendet, Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus K. bewilligt.
Die gerichtlichen Kosten der Rechtsbeschwerde fallen dem Betroffenen zur Hälfte zur Last.
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