2 W 111/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-13, 2 W 111/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 111/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-13
Aktenzeichen: 2 W 111/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0613.2W111.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 17. Mai 2001 gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. April 2001 - 19 T 53/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Schuldnerin auferlegt.
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