6 U 115/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-13, 6 U 115/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 115/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-13
Aktenzeichen: 6 U 115/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0613.6U115.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung wird das am 18. Mai 2000 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 0 1066/97) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 170.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor eine entsprechende Sicherheitsleistung anbieten. Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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