3 U 35/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-19, 3 U 35/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 35/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-19
Aktenzeichen: 3 U 35/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0619.3U35.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Dezem-ber 2000 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 88 O 29/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 92.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können eine eventuell zu leistende Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volksbank erbringen.
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