Oberlandesgericht Köln, 2001-06-20, 16 W 22/2001

16 W 22/2001Obergericht20.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 22/2001 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-20

Aktenzeichen: 16 W 22/2001

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0620.16W22.2001.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.4.200 - 3 0 207/00 - wird auf seine Kosten zurück-gewiesen. Der Gegenstandswert der Beschwerde entspricht den bis zur Erledigterklärung angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

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