27 UF 22/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-20, 27 UF 22/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-06-20, 27 UF 22/01
27 UF 22/01Obergericht20.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 22/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-20
Aktenzeichen: 27 UF 22/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0620.27UF22.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg (30 F 290/99) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Klägers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer öffentlichrechtlichen Sparkasse oder deutschen Großbank geleistet werden.
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