Oberlandesgericht Köln, 2001-06-21, 2 X (Not) 8/99

2 X (Not) 8/99Obergericht21.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 8/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-21

Aktenzeichen: 2 X (Not) 8/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0621.2X.NOT8.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Notarsenat

Tenor

Die Disziplinarverfügung vom 11. März 1999 wird abgeändert. Die gegen den Antragsteller verhängte Geldbuße wird auf 20.000,00 DM herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Parteien tragen der Antragsteller zu 3/4 und der An-tragsgegner zu 1/4.

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