2 X (Not) 8/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-21, 2 X (Not) 8/99
Oberlandesgericht Köln, 2001-06-21, 2 X (Not) 8/99
2 X (Not) 8/99Obergericht21.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 8/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-21
Aktenzeichen: 2 X (Not) 8/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0621.2X.NOT8.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Notarsenat
Tenor
Die Disziplinarverfügung vom 11. März 1999 wird abgeändert. Die gegen den Antragsteller verhängte Geldbuße wird auf 20.000,00 DM herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Parteien tragen der Antragsteller zu 3/4 und der An-tragsgegner zu 1/4.
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