Oberlandesgericht Köln, 2001-06-27, 17 W 216/01

17 W 216/01Obergericht27.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 216/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-06-27

Aktenzeichen: 17 W 216/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0627.17W216.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit es die Rechtspflegerin abgelehnt hat, die zweitinstanzlichen Verkehrsanwaltskosten der Klägerin in die Kostenausgleichung einzubeziehen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an die Rechtspflegerin des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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