2 Ws 292 + 298/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-06-29, 2 Ws 292 + 298/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-06-29, 2 Ws 292 + 298/01
2 Ws 292 + 298/01Obergericht29.06.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 292 + 298/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-29
Aktenzeichen: 2 Ws 292 + 298/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0629.2WS292.298.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden werden verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des ehemaligen Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt, soweit diese durch das
Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verursacht worden sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Hinblick auf das vom ehemaligen Angeklagten eingelegte Rechtsmittel trägt dieser selbst.
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