Oberlandesgericht Köln, 2001-06-29, 6 U 207/00

6 U 207/00Obergericht29.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 207/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-29

Aktenzeichen: 6 U 207/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0629.6U207.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.09.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 248/00 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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