Oberlandesgericht Köln, 2001-07-04, 2 W 131/01

2 W 131/01Obergericht04.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 131/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-07-04

Aktenzeichen: 2 W 131/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0704.2W131.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin vom 26. Mai 2001 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 17. April 2001 - 4 T 42/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Gläubigerin auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.