2 W 132/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-04, 2 W 132/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 132/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-07-04
Aktenzeichen: 2 W 132/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0704.2W132.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin vom 26. Mai 2001 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 17. April 2001 - 4 T 53/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Gläubigerin auferlegt.
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