Oberlandesgericht Köln, 2001-07-05, 14 UF 13/01

14 UF 13/01Obergericht05.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 13/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-05

Aktenzeichen: 14 UF 13/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0705.14UF13.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Waldbröl vom 11.1.2001 (12 F 345/00) teilweise unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 1.7.1999 bis 31.1.2001 einen Unterhaltsrückstand von 3.678, 22 DM zu zahlen.

Für die Zeit ab 1.2.2001 wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits beider Instanzen tragen der Kläger 4/5 und der Beklagte 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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