25 UF 169/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-06, 25 UF 169/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-07-06, 25 UF 169/00
25 UF 169/00Obergericht06.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 169/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-06
Aktenzeichen: 25 UF 169/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0706.25UF169.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung beider Rechtsmittel im übrigen das am 23. Mai 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln - 318 F 11/00 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an die Klägerin einen für den Zeitraum vom 01. September 1999 bis einschließlich 30. Juni 2001 rückständigen Unterhaltsbetrag in Höhe von 6.519,40 DM nebst 4 % Zinsen aus 5.456,60 DM seit dem 16. Januar 2001 sowie als laufenden Unterhalt für Juli bis Okto-ber 2001 monatlich 107,00 DM, für November 2001 150,00 DM und ab Dezember 2001 jeweils 268,00 DM monatlich zu zahlen.
Der bis einschließlich Juni 2001 rückständige Unterhalt ist fällig und sofort zu zahlen; der ab Juli 2001 jeweils monatlich geschuldete Unterhalt ist fällig und zahlbar bis zum 3. Werktage eines jeden Monats im Voraus.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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