Oberlandesgericht Köln, 2001-07-09, 2 Wx 42/01

2 Wx 42/01Obergericht09.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 42/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-07-09

Aktenzeichen: 2 Wx 42/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0709.2WX42.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Antragsteller vom 18. Juni 2001 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 21. März 2001 - 4 T 130/01 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bonn vom 28.02.2001 - L. - wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Eintragungsantrag der Antragsteller vom 20.11.2000 nicht aus den Gründen der aufgehobenen Zwischenverfügung zurückzuweisen.

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