3 U 217/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-10, 3 U 217/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 217/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-10
Aktenzeichen: 3 U 217/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0710.3U217.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. August 2000 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 23/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank zu leisten.
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