Oberlandesgericht Köln, 2001-07-10, 9 U 87/00

9 U 87/00Obergericht10.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 87/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-10

Aktenzeichen: 9 U 87/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0710.9U87.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 13. April 2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 293/99 - wird das angefochtene Urteil geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.850,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 18. Juli 1999 zu zahlen.

Von den Kosten der ersten Instanz werden der Beklagten 29/30 und der Klägerin 1/30 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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