13 U 196/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-11, 13 U 196/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-07-11, 13 U 196/00
13 U 196/00Obergericht11.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 196/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-11
Aktenzeichen: 13 U 196/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0711.13U196.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juli 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 150/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung, die auch in Form der Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, in Höhe von 17.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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