6 U 82/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-13, 6 U 82/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 82/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-13
Aktenzeichen: 6 U 82/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0713.6U82.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 01.03.2001 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 90/01 - abgeändert:
Die Antragsgegnerin hat es zwecks Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
in der Werbung für das veterinärmedizinische Präparat "M." zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
"M. (r) Injektionslösung Das derzeit einzige N. mit nachgewiesener 24-Stunden-Wirkung * gegen Schmerz!"
wie nachfolgend eingeblendet:
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.
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