13 U 206/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-18, 13 U 206/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-07-18, 13 U 206/00
13 U 206/00Obergericht18.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 206/00 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-18
Aktenzeichen: 13 U 206/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0718.13U206.00.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Streithelferin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19.09.2000 - 10 O 325/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.377,56 DM nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 2.377,56 DM ab dem 19.05.1999, aus jeweils weiteren 1.000,00 DM jeweils ab dem dritten Werktag eines Monats, beginnend mit dem Monat Juli 1999, endend mit dem Monat Mai 2001, sowie aus jeweils weiteren 8.000,00 DM ab dem 15.12.1999 und ab dem 15.12.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin, mit Ausnahme der Kosten der Streit-helferin, die diese selbst zu tragen hat; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Streithelferin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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