13 U 244/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-18, 13 U 244/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-07-18, 13 U 244/00
13 U 244/00Obergericht18.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 244/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-18
Aktenzeichen: 13 U 244/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0718.13U244.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 4. September 2000 - 11 O 25/00 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu leisten.
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