5 W 69/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-18, 5 W 69/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 69/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-07-18
Aktenzeichen: 5 W 69/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0718.5W69.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin v. 28.5. 2001 wird der Beschluss der 23.Zivilkammer des Landgerichts Köln v. 12.4.2001 -23 OH 2 / 01- abgeändert.
Im Wege des selbständigen Beweisverfahrens wird die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu folgenden Fragen angeordnet :
-
Hat die Antragstellerin am 6.4.00 einen Bruch des ersten Lendenwirbelkörpers erlitten ?
-
Gegebenenfalls : Beruht der Bruch auf einem Aufprall des Körpers der Antragstellerin auf eine Bettkante ( vgl. die Schilderung des Wirkungsmecha-nismus Bl. 2 / 17 d.A. ) oder kommen auch andere Ursachen in Betracht ?
Die Auswahl des Sachverständigen und die Festsetzung eines Auslagenvorschusses bleiben dem Landgericht überlassen
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.