Oberlandesgericht Köln, 2001-07-26, 7 U 151/00

7 U 151/00Obergericht26.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 151/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-26

Aktenzeichen: 7 U 151/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0726.7U151.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Juni 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 0 355/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann beiderseits auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse geleistet werden.

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