3 U 116/98•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-03, 3 U 116/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 116/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-03
Aktenzeichen: 3 U 116/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0803.3U116.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. Mai 1998 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Aachen - 1 0 448/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 50.775,31 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12.11.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 19 % und der Beklagte 81 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klä-gerin zu 33 % und dem Beklagten zu 67 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Be-klagte darf die Vollstreckung der Klägerin wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkas-se zu erbringen.
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