3 W 43/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-03, 3 W 43/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 W 43/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-03
Aktenzeichen: 3 W 43/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0803.3W43.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner zu 2) und 3) vom 21.06.2001 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.05.2001 - 1 O 109/01 - abgeändert:
Der Vollstreckungsantrag des Gläubigers vom 02.03.2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Gläubiger zu tragen.
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