11 W 51/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-09, 11 W 51/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 51/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-09
Aktenzeichen: 11 W 51/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0809.11W51.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom ohne Datum, der Klägerin zugestellt am 26.06.2000, - 9 O 443/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 15% und der Beklagte 85% zu tragen. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 30% und der Beklagte zu 70% zu tragen.
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