Oberlandesgericht Köln, 2001-08-17, 19 U 24/01

19 U 24/01Obergericht17.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 24/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-17

Aktenzeichen: 19 U 24/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0817.19U24.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.12.2000 - 21 O 15/00 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen auch durch Bürgschaften einer Deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse geleistet werden.

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