19 U 24/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-17, 19 U 24/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 24/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-17
Aktenzeichen: 19 U 24/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0817.19U24.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.12.2000 - 21 O 15/00 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen auch durch Bürgschaften einer Deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse geleistet werden.
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