Oberlandesgericht Köln, 2001-08-24, 16 Wx 165/01

16 Wx 165/01Obergericht24.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 165/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-24

Aktenzeichen: 16 Wx 165/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0824.16WX165.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3. und 4. gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.05.2001 - 1 T 252/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerdeführer dem Beteiligten zu 2. im Verfahren der Erstbeschwerde entstandene außergerichtliche Kosten zu erstatten haben.

Der Geschäftswert wird für beide Beschwerdeinstanzen auf 5.000,00 DM festgesetzt.

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