2 W 105/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-29, 2 W 105/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 105/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-29
Aktenzeichen: 2 W 105/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0829.2W105.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11. Mai 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Mai 2001 - 2 T 6/01 - wird zugelassen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11. Mai 2001 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Mai 2001 - 2 T 6/01 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Be-schwerde der Beteiligten zu 1) vom 17. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. Februar 2000 - 97 IK 33/99 - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.